Wissenswertes zu Hilfsmitteln und dem Hilfsmittelkatalog der GKV

Wer eine Kostenübernahme für Hilfsmittel, das sind Dinge, die zur Unterstützung bei Krankeiten bzw. deren Behandlung benötigt werden, durch die gesetzliche Krankenkasse anstrebt, sollte sich genauer mit dem Hilfsmittelkatalog der GKV auseinandersetzen, denn nur Hilfsmittel, die dort gelistet sind, kommen für die Unterstützung in Frage.

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Der GKV-Spitzenverband ist nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben für das Erstellen und die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses verantwortlich. Die verzeichneten Produkte werden nach ihren Einsatzgebieten verschiedenen Kategorien zugeordnet. Hersteller bzw. von ihnen bevollmächtigte Dritte können die Aufnahme bestimmter Produkte in den Hilfsmittelkatalog der GKV beantragen. Damit dem Antrag der Aufnahme stattgegeben wird, müssen die Produkte bestimmte Eigenschaften und Qualitätsstandards aufweisen.

Für welche Hilfsmittel kann eine Kostenübernahme beantragt werden?

Zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise Rollatoren, Rollstühle, sowie Hörhilfen, Sehhilfen, Prothesen oder auch Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzeinlagen und andere medizinisch notwendige Gegenstände. Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht nur, wenn diese auch erforderlich sind, was durch eine ärztliche Verordnung (Rezept) sichergestellt wird. Da nur bewegliche Gegenstände als Hilfsmittel zählen, werden Umbauten am Haus selbst und Dienstleistungen nicht dazu gezählt. Für einige Hilfsmittel wird ein Eigenanteil angerechnet, der nicht übernommen wird. Zwar praktische, aber medizinisch nicht unbedingt notwendige Gegenstände, wie z.B. Heizdecken, werden nicht bezahlt, genauso wenig Dinge mit geringem Abgabepreis wie z.B. Gummihandschuhe oder Alkoholtupfer zur Desinfizierung der Haut. Jede Produktkategorie im Hilfsmittelverzeichnis verfügt über eine Gliederung, die eine Übersicht über die Produkte gibt, die zur Beantragung frei stehen. Gleichzeitig sind eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen und eine Liste von Anhaltspunkten, die eine Unterstützung rechtfertigen, enthalten.

Weiterführendes:

Abgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Besteht eine Pflegestufe oder hat jemand einen nachgewiesenen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf, können Pflegehilfsmittel bei der Pflegeversicherung beantragt werden, z.B. Pflegebett und Notrufsystem.

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