Wann zahlt die Krankenkasse ein Seniorenmobil?

Mobilität bedeutet Lebensqualität und ist gerade im Alter längst nicht selbstverständlich. Wer nicht mehr aus eigener Kraft mobil sein kann, benötigt dafür Hilfsmittel – zum Beispiel einen E-Scooter für Senioren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein solches Seniorenmobil über die Krankenkasse sogar finanzierbar oder zumindest bezuschussbar.

E-Scooter für Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind anerkannte Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V. Um ein Seniorenmobil von der Krankenkasse finanziert zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen. Das heißt: das Seniorenmobil beugt einer drohenden Behinderung vor, gleicht eine Behinderung aus oder mildert ihre Auswirkungen ab.

Weitere Bedingungen sind:

  • andere Hilfsmittel – zum Beispiel Rollator oder Rollstuhl – bieten keine geeignete Lösung;
  • es besteht noch eine Restgehfähigkeit;
  • der Nutzer ist körperlich und geistig in der Lage, das Seniorenmobil zu bedienen;
  • es muss eine geeignete Abstellmöglichkeit für das Mobil vorhanden sein.

Seniorenmobile mit Hilfsmittelnummer und nur leihweise

Von den Krankenkassen finanzierte bzw. bezuschusste Seniorenmobile müssen eine Hilfsmittelnummer tragen und sind ausschließlich über Sanitätshäuser zugänglich, die Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse sind. Es handelt sich um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Das Gefährt wird leihweise zur Verfügung gestellt, die Krankenkasse zahlt eine Mietpauschale – je nach Krankenkasse 1.000 bis 2.500 Euro. Es besteht kein Anspruch auf ein Neufahrzeug – gebrauchte E-Scooter sind eher die Regel als die Ausnahme.

Schritt für Schritt zum Seniorenmobil über die Krankenkasse

Will man ein von der Krankenkasse finanziertes bzw. bezuschusstes Seniorenmobil beantragen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Ärztliche Verordnung: die medizinische Notwendigkeit muss vom Arzt bescheinigt und der E-Scooter als Hilfsmittel ärztlich verordnet werden. Am besten mit einer überzeugenden Begründung und idealerweise unter Angabe der Hilfsmittelnummer, wenn schon ein bestimmtes Fahrzeug ins Auge gefasst ist.
  2. Krankenkassen-Kontakt: es empfiehlt sich, vorab mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Formalitäten der Antragstellung abzuklären und ggf. Formulare und weitere Unterlagen anzufordern.
  3. Kostenvoranschlag: bei einem Sanitätshaus kann dann ein Kostenvoranschlag für ein geeignetes Modell eingeholt werden.
  4. Antragstellung: der Antrag bei der Krankenkasse zusammen mit der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag ist der nächste logische Schritt.
  5. Krankenkassen-Bewilligung: einer positiven Entscheidung der Krankenkasse sollte dann nichts mehr im Wege stehen. Wir der Antrag abgelehnt, ist immer noch Widerspruch möglich.

Die Alternative: Seniorenmobil selbst kaufen

Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich ein Seniorenmobil selbst anzuschaffen – auch jenseits der Hilfsmittel-Anforderungen. Das ist aber durchaus eine beachtliche Investition. Manchmal zahlen Krankenkassen auch hier einen Zuschuss für das Seniorenmobil, das hängt aber vom Einzelfall ab.

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