Brillen und gesetzliche Krankenversicherung: Wer übernimmt die Kosten für Gläser und Gestell?

Wer eine Brille benötigt, geht nicht selten davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung zumindest einen Teil der Kosten für Gläser und Gestell trägt. Was viele nicht wissen: Schon seit etlichen Jahren sind Sehhilfen keine Kassenleistung mehr. In einigen Fällen können gesetzlich Versicherte aber zumindest einen Teil der Brille bezuschusst bekommen.

Kostenübernahme für das Brillengestell

Gleich vorweg: Zuschüsse für das Brillengestell gibt es von der GKV grundsätzlich keine. Egal ob Sie zu einem modischen Markengestell von Ray Ban, Chanel oder Reiz-Brillen greifen oder sich für ein kostengünstiges No-Name-Modell entscheiden – Sie tragen die vollen Kosten immer selbst. Das gilt auch bei einer schweren Sehbeeinträchtigung sowie für Kinder und Jugendliche.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und können die Brille nicht bezahlen kann, sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt stellen. Wenngleich es keine verbindliche Grundlage auf Kostenübernahme in diesem Fall gibt, hat das zuständige Amt diesbezüglich einen gewissen Ermessensspielraum.

Zuschüsse für die Brillengläser

Für Brillengläser gibt es festgelegte Festbeträge, die von gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Personengruppen bezahlt werden müssen. Dazu gehören zum einen Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren. Zum anderen werden diese Festbeträge auch für schwer sehbeeinträchtigte Menschen bezahlt. Dazu gehören Sie, wenn bei Ihnen auf mindestens einem Auge mehr als sechs Dioptrien oder eine mehr als vier Dioptrien betragende Hornhautverkrümmung diagnostiziert wurde. Sie gelten ebenso als schwer sehbeeinträchtigt, wenn Sie auf dem besseren Auge auch beim Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen eine maximal 30-prozentige Sehschärfe erreichen. Sind Sie von einer Augenerkrankung oder Augenverletzung betroffen, werden möglicherweise ebenfalls die Festbeträge bezahlt.

Haben Sie Anspruch auf Übernahme eines Festbetrags, müssen Sie unter Umständen aber trotzdem einen Teil der Kosten der Brillengläser selbst übernehmen. Das gilt, wenn deren Preis über dem von der GKV zu übernehmenden Festbetrag für die Grundversorgung liegt.

Unabhängig davon ist von gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren generell eine Zuzahlung zu Hilfsmitteln (zu denen auch Sehhilfen, also die Brillengläser, gehören) zu bezahlen. Diese Zuzahlung beträgt 10 % des Verkaufspreises, jedoch maximal 10 Euro und mindestens 5 Euro pro Hilfsmittel. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen.

Brillen-Zuschuss beantragen: So geht‘s

Um in den Genuss des Zuschusses in Höhe des Festbetrags zu kommen, ist es zunächst wichtig, dass die Sehstärkenbestimmung und die Verordnung der benötigten Gläser beim Augenarzt erfolgt. Die Kosten für den Sehtest übernimmt die GKV. Außerdem müssen die Brillengläser bei einem Vertragspartner Ihrer  gesetzlichen Krankenversicherung gekauft werden. In der Regel ist das eine relativ breite Auswahl an örtlichen Optikern, die Sie über die Webseite ihrer Krankenversicherung ausfindig machen können. Der Augenoptiker rechnet den Ihnen zustehenden Festbetrag dann direkt mit der Versicherung ab und überreicht Ihnen eine Rechnung für das Gestell, den eventuellen Aufpreis für die Gläser sowie die vorgeschriebene Hilfsmittel-Zuzahlung.